Du hast es gehört und konntest deinen Ohren nicht trauen.
Du hast es gelesen und konntest nicht glauben, was das stand.
Du hast es geahnt und konntest es nicht fassen als es passiert ist.
Ganz genau so wie ich!
Und wer es wirklich verpasst hat, der kann es genau hier nachlesen:
Songwriter werden von Gesetzeswegen nachteilig behandelt
…nämlich immer dann, wenn sie wie alle anderen Bürger eine Unterstützungsleistung des Staates erhalten sollten.
Es war ein langer und beschwerlicher Kampf, den ich im Namen aller Songwriter des Landes Österreichs ausgetragen habe und die harte Realität liest sich sehr einfach: Ich habe vor Gericht verloren. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vorgehensweise des einfachen Gesetzgebers bestätigt. Alles im Lot im Rechtssystem. Alles in Butter im Gesetz. Ich habe einfach verloren. Glasklar. Glasklar? Nein!
Denn was macht man, wenn man verliert? Wenn man auf die Schnauze fällt? Dann kämpft man weiter! Härter als jemals zuvor! Und deshalb habe ich mich entschieden:
Ich gehe in die letzte Instanz, weil die Sache es wert ist
Ich habe deshalb eine 19-seitige Beschwerde – gegen die Vorgehensweise des AMS und den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts – beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Und zwar gleich in drei Punkten: (Auszug aus meinem Original-Beschwerdeschreiben)
Der Verfassungsgerichtshof hat mir nun bereits wenige Tage danach bestätigt, dass meine angeführten Begründungen eindeutig investigationswürdig seien. Damit ist die erste riesige Hürde bereits überwunden. Offensichtlich bin ich nicht der einzige Österreicher den die Umstände wundern, dass Jahresgehälter von Songwritern vom einfachen Gesetzgeber wie Monatsgehälter behandelt werden. Das ist schon mal gut. Es verbessert zwar noch nichts endgültig, aber es ist besser ois a Sta am Schädl, wie der Wiener so schön sagt.
Ich sag es euch wie es ist: Jetzt geht es ans Eingemachte. Der Verfassungsgerichtshof ist auch für mich keine Kleinigkeit. Im Gegenteil, ich sehe es als österreichischer Bürger als eine Ehre an, gemeinsam mit unserer gerichtlichen Höchstinstanz über die Anliegen der mir so am Herzen liegenden Urheber zu kämpfen. Im folgenden Video könnt ihr ganz genau sehen, wie es nun mit meiner Beschwerde weitergeht:
Binnen einer bald ablaufenden Frist müssen nun AMS und Bundesverwaltungsgericht alle diesen Fall betreffenden Unterlagen vollständig, sortiert und mit Inhaltsverzeichnis an den Verfassungsgerichtshof senden. Nach der Bearbeitungszeit, werden dann die Verfassungsrichterrinnen und Verfassungsrichter über meine Beschwerde abstimmen. Krasser shit!
Was dann passiert?
Keine Ahnung.
Mal sehen.
Aber eine Sache ist mir jetzt schon klar, die ich bis dahin tun werde – und du solltest das auch tun:
Keep on Songwriting,
Emi