Es ist so weit. Der Gerichtsstreit, den ich in eigener Sache und im Namen der Songwriter des Landes kämpfe, scheint ein bitteres Ende zu nehmen. Ich kämpfe dabei gegen eine Benachteiligung die Songwriter und andere Urheber im Arbeitslosenversicherungsgesetz erfahren, weil sie Sammelzahlungen von Verwertungsgesellschaften (AKM, AUME, etc.) beziehen. Alleine durch die Auszahlungsmodalität von Tantiemen, haben Songwriter nämlich einen deutlich schlechteren Zugang und enorme zu tragende Konsequenzen bei Unterstützungszahlungen wie etwa Karenzgelder, etc. Die Details kannst du gerne hier nachlesen:
Ich habe nun mehr als 1,5 Jahre auf den von mir geforderten Gerichtstermin gewartet. Nun ja, soll vorkommen. Nachdem ich die Klage eingereicht habe, habe ich mich glücklicherweise nie in einer Warteposition gesehen, sondern mich lieber darauf konzentriert weitere Songs zu schreiben. Ist eigentlich ganz gut gelungen. Ein paar goldene Schallplatten und mehrere Millionen Youtube Klicks später war es dann soweit und ich konnte Ende April 2018 im Angesicht zu den Landesvertretern Österreichs mein stellvertretendes Anliegen vorm Bundesverwaltungsgericht mit meiner Rechtsvertreterin vorbringen.
Das Ergebnis ist dabei nach einem mehrwöchigen Urteilsverfahren relativ trocken ausgefallen: Die von mir beklagte Stelle, das AMS setzt das Gesetz absolut rechtskonform um. Das AMS handelt korrekt, wenn Sie Tantiemenbeziehern bei Erhalt ihrer Jahreszahlung, im Falle eines Überschreitens der monatlichen Zuverdienstgrenze im Auszahlungsmonat, jegliche Leistung vorerst mit sofortiger Wirkung entziehen. Fuck. What!? Ich muss es nochmal wiederholen, weil ich es bis heute nicht glauben kann:
Ein Songwriter darf mit seinem Jahresverdienst während der Karenz nicht die monatliche Zuverdienstgrenze überschreiten!
Ok. Noch ein allerletztes Mal ganz plakativ und vielleicht damit das eines Tages jemand versteht, der gesetzlicher Entscheidungscheidungsträger ist. Emi erklärt:
Jahr ≠ Monat
Kommt das denn wirklich nur uns Songwritern komisch vor? Hand aufs Herz: Das ist doch fucking krank! Erst nachdem eine Karenz beendet ist, kann der Umsatzsteuerbescheit belegen (laut AMS spätestens nach 2 Jahren revisiert), dass der Monatsdurchschnitt der Jahreseinnahmen doch unterhalb der vorgegebenen Grenzen lag. In diesem Fall wird das Geld rückwirkend erstattet. Ein bisschen spät, wenn ihr mich fragt. Bis dahin allerdings wird einem Tantiemenbezieher die komplette Leistung entzogen. Alles. Ohne Grenzen. Keine Kohle mehr, keine Krankenversicherung mehr! Nichts.
Wie ist das Verfassungsrechtlich rechtfertigbar? Alle Menschen sollten doch gleichwertig behandelt werden. Da muss doch egal sein wie sie Ihr Geld beziehen. Was sagt die Richterin dazu?
Nun ja. Ich versuche die Worte der Richterin mal sinngemäß, durch Jack Nickelson aka. Colonel Nathen R. Jessup, zu übersetzen:
In der Urteilsverkündung wird nämlich erklärt: Das Gesetz kann nicht jede einzelne Person erfassen. Gewisse Härte- und Einzelfälle auf die das Gesetz leider unkorrekte und negative Auswirkungen hat, wird es immer geben und sie gelten dennoch als im rechtlichen Rahmen erfasst. Quasi: Ein paar wenige haben einfach Pech gehabt.
WOW.
Härte- und Einzelfälle? Guys? Hello? Seriously? Wir sprechen von mindestens 40.000 Menschen, die ihr Geld auf diese Art und Weise in Österreich beziehen. Wir sprechen von Tantiemenbezugsberechtigten von den unterschiedlichsten Verwertungsgesellschaften des Landes. Wir sprechen nicht von Einzelfällen, sondern von ganzen Berufsgruppen!
Ok. Kurze Verschnaufpause. Wie geht’s jetzt weiter?
Im Urteilsspruch wurde mir neben vielen Details auch mitgeteilt, dass die Richterin zwar keinen Verfassungswiederspruch sieht, aber dieses – mein konkretes Anliegen definitiv noch nie am Verfassungsgerichtshof eingebracht wurde. Es ist daher anzunehmen, dass der österreichische Staat nicht über diesen unfairen Missstand Bescheid weiß! Interesting…
Das heißt nicht, dass ich Recht habe. Aber es heißt, dass meine Reise in den Gerichten des Landes vielleicht noch nicht ganz zu Ende ist. Für mich bedeutet das erstmal: Runterkommen. Meiner Juristin Blumen und eine Packung Merci schicken, nachdenken, die nächsten langen Recherchenächte einleiten und dabei nicht auf das Allerwichtigste zu vergessen:
Keep on Songwriting,
Emi